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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Berlin: Tarife und Leistungen ver­gleichen

Sie bekommen einen Tarif, der zu Ihren Zähnen und Ihrem Budget passt, und einen festen Ansprechpartner, der Ihren Vertrag jedes Jahr auf Preis und Leistung prüft.

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Was eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung in Berlin für Sie übernimmt

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zahlt einen Teil der Kosten, die nach der Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrig bleiben. Das betrifft Zahnersatz wie Kronen und Implantate, Füllungen und Wurzelbehandlungen, die professionelle Zahnreinigung und je nach Tarif auch die Zahnspange beim Kind. Wie viel davon erstattet wird, legt der Tarif fest, und hier liegen die Angebote weit auseinander.

Als Ver­sicherungs­makler ver­gleichen wir Zahntarife verschiedener Versicherer und richten die Auswahl an drei Dingen aus: Ihrem Zahnzustand, den Leistungen, die Ihnen wichtig sind, und Ihrem Budget. Nach dem Abschluss bleiben wir Ihr fester Ansprechpartner, in ganz Berlin und besonders für Kundinnen und Kunden aus Steglitz, Lichterfelde, Zehlendorf und dem übrigen Südwesten der Stadt.

Wir betreuen über 5.000 Privatkunden und bringen über 30 Jahre Erfahrung mit, auch bei Zahntarifen.


Ab 2027 zahlt die Krankenkasse weniger für Zahnersatz

Zum 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Die Zähne werden dadurch leider nicht günstiger, also wächst der Teil der Rechnung, den Sie selbst zahlen.

Worauf sich der Festzuschuss bezieht

Der Festzuschuss richtet sich nicht nach Ihrer Rechnung, sondern nach der sogenannten Regelversorgung. Das ist die Standardlösung, die für einen bestimmten Befund vorgesehen ist, zum Beispiel eine bestimmte Krone oder Brücke. Die Kasse zahlt einen festen Anteil an den Kosten dieser Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Versorgung, etwa ein Implantat oder vollkeramischen Zahnersatz, bleibt der Zuschuss gleich, und die Differenz zahlen Sie selbst.

Die neuen Prozentsätze im Überblick

  • Ohne Bonus sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung.
  • Mit fünf Jahren lückenlos nachgewiesener Vorsorge im Bonusheft sinkt er von 70 auf 60 Prozent.
  • Mit zehn Jahren lückenlos nachgewiesener Vorsorge sinkt er von 75 auf 65 Prozent.

Diese Prozente gelten für die Kosten der Regelversorgung, nie für die gesamte Rechnung einer beliebigen Versorgung. Bei hochwertigem Zahnersatz kann Ihr Anteil an der Rechnung deshalb deutlich größer sein, als die Prozentzahl vermuten lässt. Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt bestehen.

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung setzt an dieser Differenz an: Je nach Tarif erstattet sie einen Teil des Betrags, den die Kasse nicht übernimmt.

Stand: Oktober 2026


Sie möchten wissen, welcher Tarif die höhere Eigenbeteiligung ab 2027 sinnvoll abfedert? Wir ver­gleichen passende Zahnzusatztarife für Sie.

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Vier Leistungsbereiche, die ein Zahntarif abdecken kann


Professionelle Zahnreinigung

Viele Tarife beteiligen sich an der Zahnreinigung in der Praxis, mit einem festen Betrag pro Jahr oder einer begrenzten Zahl von Terminen. Wenn Sie Ihre Zähne regelmäßig pflegen lassen, nutzen Sie diese Leistung jedes Jahr.

Füllungen und Behandlungen

Zahnfarbene Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlungen gehen häufig über die Kassenversorgung hinaus. Ein Zahntarif kann die Mehrkosten anteilig übernehmen, je nach Bedingungen auch für hochwertigere Materialien.

Zahnspange beim Kind

Die Kasse zahlt eine kieferorthopädische Behandlung nur bei ausgeprägteren Fehlstellungen. Manche Tarife leisten auch bei leichteren Fehlstellungen oder für Zusatzleistungen, meist mit eigenen Höchstbeträgen.

Zahnersatz

Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate sind die größten Posten beim Zahnarzt. Der Tarif bestimmt, ob er die Differenz zwischen Festzuschuss und Rechnung zu einem großen oder kleinen Teil übernimmt.


Worauf es beim Vergleich von Zahntarifen ankommt

Eine hohe Prozentzahl in der Werbung sagt wenig, solange Sie nicht wissen, worauf sie sich bezieht und wo sie endet. Diese Punkte entscheiden, was ein Zahntarif bei Ihrer nächsten Rechnung leistet.

Erstattungshöhe und Höchstbeträge

Manche Tarife erstatten einen Prozentsatz der gesamten Rechnung, andere einen Prozentsatz des Betrags, der nach der Kassenleistung übrig bleibt. Die Leistung der Krankenkasse wird dabei angerechnet. Dazu kommen Höchstbeträge pro Jahr oder pro Behandlung, die den Prozentsatz nach oben begrenzen.

Wartezeit und Zahnstaffel

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem der Tarif noch nicht leistet. Die Zahnstaffel ist eine Obergrenze für die ersten Vertragsjahre, die Jahr für Jahr steigt. Ein Tarif ohne Wartezeit kann trotzdem eine Zahnstaffel haben. Ob die Begrenzungen auch nach einem Unfall gelten, regeln die Bedingungen.

Zahnreinigung im Detail

Achten Sie darauf, ob der Tarif einen Eurobetrag pro Jahr oder eine Zahl von Terminen erstattet und ob die Zahnreinigung auf die Zahnstaffel angerechnet wird. Einige gesetzliche Kassen beteiligen sich selbst an der Zahnreinigung, und je nach Tarif wird dieser Zuschuss vorher abgezogen.

Ein Beispiel: die hochwertige Füllung

Angenommen, Sie gehen regelmäßig zur Zahnreinigung und brauchen eine Füllung. Statt der Kassenfüllung möchten Sie eine hochwertige, zahnfarbene Versorgung. Die Kasse übernimmt die Kosten der Kassenfüllung, die Mehrkosten stellt Ihnen die Praxis privat in Rechnung. Ein passender Tarif erstattet davon den vereinbarten Prozentsatz, solange Höchstbeträge und Zahnstaffel nicht ausgeschöpft sind. Was für Sie übrig bleibt, bestimmen also drei Größen: Kassenleistung, Erstattungssatz und Begrenzung.

Angeratene und laufende Behandlungen

Was Ihr Zahnarzt bereits angeraten, geplant oder begonnen hat, ist in der Regel nicht mitversichert. „Ohne Wartezeit“ bedeutet deshalb nur, dass der Schutz für neue Behandlungsfälle sofort beginnt. Einige Tarife berücksichtigen eine bereits angeratene Behandlung unter bestimmten Bedingungen, meist mit Einschränkungen. Ob das für Sie infrage kommt, klären wir anhand der Tarifbedingungen und der Gesundheitsfragen. Künftige Behandlungen an anderen Zähnen können unabhängig davon versichert sein.


Wissen, was Ihr Zahntarif tatsächlich erstattet

Sie nennen uns Zahnzustand, Wünsche und Budget, wir ver­gleichen die Tarife am Markt danach. Erstattung, Höchstbeträge und Wartezeiten der passenden Tarife sehen Sie nebeneinander. Einen bestehenden Zahntarif prüfen wir gleich mit.

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Eine Versicherung lässt sich leichter planen als ein schmerzender Zahn

Mit zwei Zahnärzten in der Familie sind Zähne bei uns auch nach Feierabend ein Thema, ganz ohne Behandlungsstuhl. In der Beratung erleben wir häufig, dass jemand erst nach einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung fragt, wenn eine Behandlung schon ansteht. Das ist verständlich, aber oft spät, denn was bereits angeraten ist, lässt sich meist nicht mehr oder nur eingeschränkt ver­sichern.

Kümmern Sie sich, solange keine Behandlung geplant ist, haben Sie die größte Auswahl an Tarifen. Wartezeit und Zahnstaffel laufen dann ab, bevor Sie den Schutz brauchen.


Ein Zahntarif, um den sich nach dem Abschluss jemand kümmert


Ein Vergleichsportal hilft beim Auswählen. Mit Rückfragen zur Erstattung, zum Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes oder zu einer gekürzten Rechnung stehen Sie danach in der Regel allein da. Bei uns bleibt Ihr Zahntarif nach dem Abschluss in Betreuung.

Jedes Jahr nachgerechnet

Wir rechnen jeden Vertrag einmal im Jahr auf Preis und Leistung nach und informieren Sie über das Ergebnis. Ändert sich am Markt etwas, das für Ihre Zähne relevant ist, erfahren Sie es von uns. Im Leistungsfall übernehmen wir die komplette Abwicklung mit dem Versicherer.

Erreichbar auch nach der Unterschrift

Auf Ihre Fragen antworten wir am selben Tag, meist innerhalb von Minuten. Rechnungen, Heil- und Kostenpläne und andere Unterlagen schicken Sie uns einfach digital.

Ehrlich gerechnet beim Wechsel

Haben Sie bereits einen Zahntarif, um den sich niemand mehr kümmert, nehmen wir ihn in den Vergleich auf. Ein Wechsel lohnt sich allerdings nicht in jedem Fall: Ein älterer Vertrag, dessen Zahnstaffel abgelaufen ist, kann mehr wert sein als ein neuer Tarif, der mit Wartezeit und Begrenzungen wieder von vorn beginnt. Das rechnen wir offen gegeneinander.


Häufige Fragen zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Was kostet eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Der Beitrag hängt vor allem von Ihrem Alter bei Abschluss, dem gewünschten Leistungsumfang und Ihrem Zahnzustand ab. Ein Tarif, der hohe Erstattungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie vorsieht, kostet mehr als ein Tarif, der vor allem die Zahnreinigung abdeckt. Auch die Kalkulation unterscheidet sich: Manche Tarife steigen in festgelegten Altersstufen, andere bilden Alterungsrückstellungen und sind dafür am Anfang teurer. Welcher Beitrag für Sie realistisch ist, zeigt erst der Vergleich mit Ihren Angaben.

Lohnt sich ein Zahntarif auch bei gesunden Zähnen?

Ja, gerade mit gesunden Zähnen stehen Ihnen die meisten Tarife offen, weil keine Behandlung angeraten ist und keine Zähne fehlen. Dazu kommen Leistungen, die Sie unabhängig von Schäden nutzen, etwa die professionelle Zahnreinigung. Wartezeit und Zahnstaffel laufen in einer Phase ab, in der Sie den Schutz noch nicht brauchen.

Sind fehlende Zähne mitversichert?

Fehlende Zähne, die noch nicht ersetzt sind, sind je nach Tarif ausgeschlossen, begrenzt versichert oder nur gegen einen Zuschlag versicherbar. Deshalb fragen die Versicherer beim Antrag danach. Wer hier ungenaue Angaben macht, riskiert später Probleme bei der Erstattung. Wir sehen uns mit Ihnen an, welche Tarife bei Ihrem Befund überhaupt infrage kommen.

Kann ich meinen Zahnarzt in Berlin behalten?

Ja, mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung behalten Sie in der Regel Ihre freie Zahnarztwahl, egal ob Ihre Praxis in Steglitz, Lankwitz oder einem anderen Teil Berlins liegt. Der Tarif erstattet auf Grundlage der Rechnung Ihres Zahnarztes. Ob er die volle Rechnung berücksichtigt, hängt davon ab, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung der Tarif leistet. Auch das gehört in den Vergleich.

Welche Angaben brauchen Sie für den Vergleich?

Für den Vergleich reichen zunächst Angaben zu Ihrem Zahnzustand: ob Zähne fehlen, ob Zahnersatz vorhanden ist und ob eine Behandlung angeraten oder geplant ist. Dazu kommen Ihre Wünsche, etwa Zahnreinigung, hochwertige Füllungen oder Schutz für Ihr Kind, und Ihr Budget. Haben Sie bereits einen Zahntarif, hilft uns der Versicherungsschein. Alle Unterlagen können Sie uns digital schicken.

Was passiert, wenn der Versicherer eine Rechnung kürzt?

Dann prüfen wir die Abrechnung anhand Ihrer Tarifbedingungen und klären die Kürzung mit dem Versicherer. Typische Gründe sind ausgeschöpfte Höchstbeträge, eine noch laufende Zahnstaffel oder eine Behandlung, die vor Vertragsbeginn angeraten war. Ist die Kürzung berechtigt, erklären wir Ihnen den Grund. Ist sie es nicht, setzen wir uns für die Erstattung ein.


Weniger Eigenanteil beim Zahnarzt, mit festem Ansprechpartner in Berlin

Ein passender Tarif senkt, was Sie für Zahnreinigung, Füllung oder Krone aus eigener Tasche zahlen, und wir behalten Ihren Vertrag Jahr für Jahr im Blick.

Der erste Schritt ist eine kurze Nachricht mit Ihren Wünschen und, falls vorhanden, Ihrem jetzigen Tarif. Die größte Auswahl haben Sie, solange keine Behandlung angeraten ist. Mit den sinkenden Festzuschüssen ab 2027 wächst zudem die Differenz, die ohne Zusatzschutz bei Ihnen bleibt.


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