direkt zum Seiteninhalt

Private Kranken­ver­si­che­rung in Berlin - die auch im Ruhestand noch passt

Sie wollen wissen, was Sie für Ihren Beitrag wirklich bekommen? Wir ver­gleichen Tarife mehrerer Versicherer und bleiben danach Ihr Ansprechpartner, der jeden Vertrag jährlich auf Preis und Leistung prüft.

 Beratungstermin vereinbaren      Häufige Fragen


Wann die private Kranken­ver­si­che­rung zu Ihnen passt

Die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) ersetzt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung vollständig. Infrage kommt sie vor allem für Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, für Selbstständige und für Beamte. Ob sie zu Ihnen passt, entscheiden neben diesen Voraussetzungen Ihre gewünschten Leistungen, Ihre Familie und Ihre finanzielle Planung für die kommenden Jahrzehnte.

Der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung: Ihr Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Ihr Einkommen spielt dafür keine Rolle. Welche Leistungen Sie bekommen, regelt Ihr Tarif. Deshalb hängt die Qualität einer PKV an den Bedingungen und nicht am Namen des Tarifs.

Einen guten Tarif erkennen Sie daran, dass er das schriftlich zusagt, was Ihnen wichtig ist. Als Ver­sicherungs­makler in Berlin-Steglitz mit persönlicher Beratung vor Ort ver­gleichen wir dafür Tarife mehrerer Versicherer. Wir bringen über 30 Jahre Erfahrung mit und betreuen über 5.000 Privatkunden. Unser Anspruch: Eine gute private Kranken­ver­si­che­rung passt nicht nur zum heutigen Gehalt, sondern auch zum Leben, das noch kommt.


Wer in die PKV wechseln kann und was dabei zählt

Ob Sie sich privat ver­sichern können, hängt von Ihrer beruflichen Stellung ab. Ob Sie es sollten, hängt von deutlich mehr ab.

Angestellte und die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Als Angestellte oder Angestellter können Sie in die PKV wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die meisten, die wegen einer privaten Kranken­ver­si­che­rung zu uns kommen, sind freiwillig gesetzlich versichert, zahlen entsprechend hohe Beiträge und fragen sich, was sie eigentlich für ihr Geld bekommen. Selbstständige können in der Regel unabhängig vom Einkommen wählen.

Wer wechseln darf, muss nicht wechseln. Einkommen, Familienplanung und finanzielle Reserven gehören genauso in die Entscheidung wie die gewünschten Leistungen. Der Weg zurück in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Familie gehört in den Vergleich

In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein. Ein Vergleich nur für den Hauptverdiener kann deshalb ein unvollständiges Bild ergeben. Wir rechnen mit, wie Ehepartner und Kinder versichert werden können und welche Kosten für die ganze Familie entstehen.

Auch die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ändert sich: Das im Juli 2026 beschlossene Stabilisierungsgesetz sieht Anpassungen ab dem 1. Januar 2027 vor. Für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens vorgesehen. Es gelten Ausnahmen, unter anderem für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren.

Beamte und Anwärter

Für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter bei Polizei und Feuerwehr und angehende Lehrkräfte gelten eigene Regeln. Beihilfe oder Heilfürsorge legen fest, welche Kosten der Dienstherr übernimmt. Die private Absicherung wird passend dazu gewählt. Auch dazu beraten wir Sie.

Stand: Oktober 2026


Private Kranken­ver­si­che­rung ist nicht gleich private Kranken­ver­si­che­rung

Zwei Tarife können auf den ersten Blick fast gleich aussehen und sich im entscheidenden Moment erheblich unterscheiden. Etwa dann, wenn eine Zahnbehandlung ansteht oder ein Krankenhausaufenthalt. Begriffe wie „Premium“ oder „Komfort“ im Tarifnamen sagen darüber nichts Verbindliches.

Deshalb beginnen wir mit Ihren Wünschen: direkt zum Facharzt gehen, bestimmte Leistungen beim Zahnarzt, ein Einbettzimmer im Krankenhaus. Danach prüfen wir, welcher Tarif das in seinen Bedingungen tatsächlich zusagt.


Vier Punkte, an denen sich ein guter PKV-Tarif zeigt


Arzt und Facharzt

Manche Tarife erstatten Facharztbesuche nur nach Überweisung durch den Hausarzt voll. Wenn Sie direkt zum Facharzt gehen möchten, sollte Ihr Tarif das ohne Abzug vorsehen. Wie hoch Arztrechnungen insgesamt erstattet werden, regelt ebenfalls der Tarif.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie unterscheidet sich von Tarif zu Tarif deutlich. Je nach Tarif ist sie in den ersten Jahren auf feste Höchstbeträge begrenzt. Diese Staffel sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.

Krankenhaus

Einbettzimmer oder Zweibettzimmer, Chefarzt oder Regelleistung: Was Ihnen im Krankenhaus zusteht, legt der Tarif fest. Achten Sie auch darauf, ob und in welchem Umfang Behandlungen in Privatkliniken erstattet werden.

Selbstbeteiligung und Rückerstattung

Eine hohe Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag, bedeutet aber höhere eigene Kosten, sobald Sie Leistungen brauchen. Eine Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre ist kein sicherer Rabatt. Ob eine Beitragsrückerstattung gezahlt wird und wie hoch sie ausfällt, hängt von den Regeln des jeweiligen Tarifs ab.


Wissen, welcher Tarif Ihre Wünsche wirklich abdeckt

Sie sagen uns, was Ihnen bei Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus wichtig ist. Wir legen Tarife mehrerer Versicherer nebeneinander, und Sie sehen schwarz auf weiß, welche Zusagen in den Bedingungen stehen.

 Beratungstermin vereinbaren


Beiträge im Alter: worauf es langfristig ankommt

Die Frage „Kann ich mir das im Alter noch leisten?“ kommt in fast jedem unserer Gespräche. Viele haben dazu Geschichten aus dem Bekanntenkreis gehört. Wir nehmen diese Frage ernst. Eine Garantie für dauerhaft gleichbleibende Beiträge kann niemand geben. Es gibt aber Bausteine, die Ihren Beitrag im Ruhestand beeinflussen.

Mit 35 interessiert Sie, was der Tarif heute kostet. Wir sprechen auch darüber, wie es mit 65 aussieht.

Altersrückstellungen und Beitragsentlastung

Ein Teil Ihres Beitrags wird von Beginn an für später zurückgelegt. Diese Altersrückstellungen sollen den Beitragsanstieg im Alter dämpfen. Dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag, der ebenfalls für diesen Zweck angespart wird. Je nach Versicherer gibt es außerdem Bausteine zur Beitragsentlastung: Sie zahlen heute etwas mehr, damit der Beitrag ab dem Ruhestand sinkt. Mit dem Eintritt in die Rente ändert sich auch sonst einiges. Ein Krankentagegeld wird in der Regel nicht mehr gebraucht, der Arbeitgeberzuschuss entfällt, und es kann ein Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung hinzukommen.

Offene und geschlossene Tarife

Ein offener Tarif nimmt neue Versicherte auf, ein geschlossener nicht mehr. Daraus folgt keine pauschale Aussage über die künftige Beitragsentwicklung: „Offen“ bedeutet nicht automatisch gut und „geschlossen“ nicht automatisch schlecht. Wie sich Beiträge entwickeln, hängt unter anderem von Größe und Zusammensetzung der Versichertengruppe, von der Kalkulation des Versicherers und von den Kosten im Gesundheitswesen ab. Wer in einem geschlossenen Tarif versichert ist, kann innerhalb seines Versicherers in einen anderen Tarif wechseln.


Ein Ansprechpartner, der auch nach dem Abschluss erreichbar bleibt

Beitragsanpassungen, eine neue Lebenssituation, eine Frage zur Erstattung: Bei einer PKV kommen die wichtigen Fragen oft erst Jahre nach dem Antrag. Dann bleiben wir Ihr Ansprechpartner und melden uns schnell zurück, meist innerhalb von Minuten.

Jeden Vertrag rechnen wir einmal im Jahr auf Preis und Leistung durch und informieren Sie über das Ergebnis. Ihre Unterlagen können Sie uns sofort digital schicken. So läuft Ihre Kranken­ver­si­che­rung nicht jahrelang ungeprüft weiter.


Schon privat versichert und auf der Suche nach einem günstigeren Beitrag


Etwa zehn Prozent unserer PKV-Anfragen kommen von Kunden, die bereits privat versichert sind. Ihre Frage ist meist sehr direkt: Geht das günstiger? Die Antwort steht nicht allein in der Beitragsspalte eines Vergleichsprogramms. Zuerst klären wir, welche Leistungen Ihr bestehender Vertrag enthält und was bei einer Änderung erhalten bleibt oder verloren geht.

Tarifwechsel beim eigenen Versicherer

Innerhalb Ihres Versicherers können Sie in einen anderen Tarif wechseln und nehmen Ihre Altersrückstellungen dabei mit. Für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und dafür einen Zuschlag oder einen Leistungsausschluss vorsehen.

Wechsel zu einem anderen Versicherer

Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen wird Ihr Gesundheitszustand neu geprüft, und der neue Beitrag richtet sich nach Ihrem heutigen Alter. Von den bisher aufgebauten Altersrückstellungen können Sie nur einen Teil mitnehmen, bei älteren Verträgen unter Umständen gar keine.

Ein günstigeres Angebot ist deshalb erst vergleichbar, wenn Leistungen, Gesundheitsprüfung und der Umgang mit Ihren Altersrückstellungen berücksichtigt sind. Ein Versichererwechsel ist eine Möglichkeit, aber nicht automatisch die beste Lösung.


Häufige Fragen zur privaten Kranken­ver­si­che­rung

Wovon hängt der Beitrag in der privaten Kranken­ver­si­che­rung ab?

Der Beitrag hängt vor allem von Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand, dem gewählten Leistungsumfang und der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Als Angestellte oder Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag, der gesetzlich begrenzt ist. Für Ehepartner und Kinder fällt jeweils ein eigener Beitrag an. Einen belastbaren Betrag nennen wir Ihnen deshalb erst, wenn wir Ihre Angaben kennen und mehrere Tarife verglichen haben.

Muss ich vor dem Abschluss Gesundheitsfragen beantworten?

Ja, vor dem Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung beantworten Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers. Auf dieser Grundlage entscheidet er, ob er Sie zu normalen Bedingungen versichert, einen Zuschlag verlangt, einzelne Leistungen ausschließt oder den Antrag ablehnt. Ihre Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, sonst kann Ihr Versicherungsschutz später gefährdet sein. Hilfreich ist es, Arztbesuche, Behandlungen und Diagnosen der letzten Jahre vorher zu sortieren. Wie weit die Fragen zurückreichen, unterscheidet sich je nach Versicherer.

Komme ich aus der PKV wieder zurück in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung?

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei Angestellten kann das etwa der Fall sein, wenn das Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und dadurch erneut Versicherungspflicht entsteht. Mit zunehmendem Alter werden die Möglichkeiten deutlich enger. Der Wechsel in die PKV eignet sich deshalb nicht als Probelauf. Wir sprechen vorher mit Ihnen darüber, wie stabil Ihr Einkommen und Ihre berufliche Situation auf längere Sicht sind.

Ist eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung eine Alternative zur PKV?

Eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung ist eine Alternative, wenn Sie in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bleiben und nur einzelne Leistungen verbessern möchten. Sie ergänzt den gesetzlichen Schutz etwa beim Zahnersatz, im Krankenhaus oder bei Brillen, ersetzt ihn aber nicht. Eine beitragsfreie Familienversicherung bleibt dabei unter den bisherigen Voraussetzungen bestehen. Die PKV ersetzt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung dagegen vollständig. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihren Wünschen, Ihrer Familie und Ihrer beruflichen Situation ab. Zu beiden Wegen beraten wir Sie.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beratung?

Für die erste Beratung genügen Angaben zu Ihrem Einkommen und Ihrer aktuellen Kranken­ver­si­che­rung sowie eine Vorstellung davon, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Wenn Sie bereits privat versichert sind, helfen Versicherungsschein, Tarifbedingungen und das letzte Schreiben zur Beitragsanpassung. Alle Dokumente können Sie uns sofort digital schicken. Fehlt noch etwas, ergänzen wir die Angaben gemeinsam im Gespräch.


Passend zum Gehalt von heute und zum Leben, das noch kommt

Ob Wechsel in die PKV oder bestehender Vertrag: Nach einem Termin bei uns haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, die Leistungen, Familie und Beiträge im Alter zusammen betrachtet.

Ein Beitrag, den niemand prüft, bleibt so, wie er ist. Schicken Sie uns Ihr Anliegen über das Formular, wir melden uns taggenau bei Ihnen.


PKV-Tarife für Sie ver­gleichen lassen

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns