Wer in die PKV wechseln kann und was dabei zählt
Ob Sie sich privat versichern können, hängt von Ihrer beruflichen Stellung ab. Ob Sie es sollten, hängt von deutlich mehr ab.
Angestellte und die Jahresarbeitsentgeltgrenze
Als Angestellte oder Angestellter können Sie in die PKV wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die meisten, die wegen einer privaten Krankenversicherung zu uns kommen, sind freiwillig gesetzlich versichert, zahlen entsprechend hohe Beiträge und fragen sich, was sie eigentlich für ihr Geld bekommen. Selbstständige können in der Regel unabhängig vom Einkommen wählen.
Wer wechseln darf, muss nicht wechseln. Einkommen, Familienplanung und finanzielle Reserven gehören genauso in die Entscheidung wie die gewünschten Leistungen. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Familie gehört in den Vergleich
In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein. Ein Vergleich nur für den Hauptverdiener kann deshalb ein unvollständiges Bild ergeben. Wir rechnen mit, wie Ehepartner und Kinder versichert werden können und welche Kosten für die ganze Familie entstehen.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung ändert sich: Das im Juli 2026 beschlossene Stabilisierungsgesetz sieht Anpassungen ab dem 1. Januar 2027 vor. Für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens vorgesehen. Es gelten Ausnahmen, unter anderem für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren.
Beamte und Anwärter
Für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter bei Polizei und Feuerwehr und angehende Lehrkräfte gelten eigene Regeln. Beihilfe oder Heilfürsorge legen fest, welche Kosten der Dienstherr übernimmt. Die private Absicherung wird passend dazu gewählt. Auch dazu beraten wir Sie.
Stand: Oktober 2026