Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, sind in einfachen Verträgen häufig ausgeschlossen. Für Handwerk, Montage und Reinigung ist dieser Baustein zentral. Fehlt dieser Einschluss, kann Ihr Betrieb auf dem Schaden sitzen bleiben.
Sie sagen uns, was Ihr Betrieb wirklich macht. Wir vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer und rechnen Ihren Vertrag jedes Jahr neu auf Preis und Leistung durch.
Die Betriebshaftpflichtversicherung (Firmenhaftpflichtversicherung) übernimmt Schäden, die Ihr Betrieb Dritten zufügt: Personenschäden, Sachschäden und die Vermögensschäden, die daraus entstehen. Ein Kunde stürzt in Ihren Geschäftsräumen. Ein Mitarbeiter beschädigt beim Einsatz das Eigentum eines Auftraggebers. Eine Arbeit verursacht einen Wasserschaden im Nachbarraum. Für solche Schäden haften Sie mit dem Betriebsvermögen und je nach Rechtsform auch privat, und die gesetzliche Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt.
Genauso wichtig ist die zweite Aufgabe: Eine Betriebshaftpflicht bezahlt nicht jede Forderung, die bei Ihnen auf dem Tisch landet. Sie prüft zuerst, ob Sie überhaupt haften. Berechtigte Ansprüche werden reguliert, unberechtigte abgewehrt, je nach Bedingungen auch vor Gericht.
Ob ein konkreter Schaden ersetzt wird, hängt nicht an der Branchenbezeichnung, sondern daran, welche Tätigkeiten im Vertrag stehen und was das Bedingungswerk dazu sagt. Deshalb beginnt die Beratung bei uns mit der Frage, was Ihr Betrieb tatsächlich tut. Wir arbeiten seit über 30 Jahren als Versicherungsmakler in Berlin und betreuen einige hundert Gewerbekunden, viele davon in Steglitz, Lichterfelde, Zehlendorf, Friedenau und Lankwitz. Unsere Kunden schätzen vor allem unsere Erreichbarkeit: Wir sind über WhatsApp Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr erreichbar.
Ein Hausmeisterservice, der Treppenhäuser reinigt und Leuchtmittel wechselt, hat ein anderes Risiko als ein Betrieb, der zusätzlich montiert, repariert und bohrt. Bohrt jemand im Keller versehentlich eine Wasserleitung an, wird aus einem kleinen Loch schnell ein großer Wasserschaden. Ob dieser Schaden bezahlt wird, hängt davon ab, ob Montage- und Reparaturarbeiten im Vertrag erfasst sind.
Deshalb nehmen wir vor jedem Angebot Ihre tatsächlichen Tätigkeiten auf, auch die, die erst im letzten Jahr dazugekommen sind. Die reine Branchenangabe im Antrag reicht dafür selten.
Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, sind in einfachen Verträgen häufig ausgeschlossen. Für Handwerk, Montage und Reinigung ist dieser Baustein zentral. Fehlt dieser Einschluss, kann Ihr Betrieb auf dem Schaden sitzen bleiben.
Geht der Generalschlüssel eines Kunden verloren, kann der Austausch einer ganzen Schließanlage teuer werden. Ob und bis zu welcher Summe das versichert ist, steht in den Bedingungen. Für Hausmeisterdienste, Reinigung und Pflege ein wichtiger Punkt.
Sobald Sie Waren herstellen, bearbeiten oder verkaufen, kann ein Schaden erst beim Kunden auftreten. Die Produkthaftpflicht deckt Folgeschäden fehlerhafter Produkte ab. Der Umfang unterscheidet sich je nach Tarif deutlich.
Beschädigen Sie gemietete Geschäftsräume, haftet Ihr Betrieb gegenüber dem Vermieter. Mietsachschäden sind nicht in jedem Vertrag enthalten und oft betraglich begrenzt. Wer in Berlin Ladenflächen oder Werkstätten mietet, sollte diesen Punkt prüfen.
Sie beschreiben uns, was in Ihrem Betrieb täglich passiert. Wir gleichen diese Tätigkeiten mit den Bedingungen Ihres Vertrags ab. Danach wissen Sie, welche Arbeiten versichert sind und welche nicht.
Bei Sachschäden lässt sich die Summe meist schnell überblicken. Landet beim Färben Haarfarbe auf der Jacke einer Kundin, ärgert das den Friseurbetrieb, bleibt aber überschaubar. Haarfarbe sieht auf den Haaren eben besser aus als auf der neuen Jacke. Beschädigt ein Gebäudereiniger dagegen einen hochwertigen Boden über mehrere Räume, fällt die Rechnung deutlich höher aus.
Anders sieht es bei Personenschäden aus. Verletzt sich ein Kunde an einer Gefahrenstelle in Ihren Räumen, können Behandlungskosten, Verdienstausfall und im Ernstfall eine Rente über viele Jahre zusammenkommen. Genau dafür ist die Deckungssumme da: sie ist die maximale Leistung für versicherte Schäden. Übersteigt die Schadenhöhe die Deckungssumme zahlt die Differenz Ihr Betrieb selbst. Deshalb sehen wir uns bei Personenschäden die Höhe der Versicherungssumme besonders genau an. Außerdem können Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und besondere Höchstbeträge einzelner Leistungen auch zu eigenen Kosten führen.
Beiträge lassen sich nicht pauschal nennen. Sie hängen unter anderem von den ausgeübten Tätigkeiten, vom Umsatz oder von der Lohnsumme, von der Zahl der Mitarbeiter, von der gewählten Deckungssumme, von der Selbstbeteiligung und von den mitversicherten Bausteinen ab. Zwei Angebote mit ähnlichem Beitrag können dabei sehr unterschiedliche Leistungen enthalten. Wir holen für Ihren Betrieb Angebote mehrerer Versicherer ein und stellen Bedingungen und Summen nebeneinander, nicht nur die Preise.
Der Preis gehört zu jeder Entscheidung. Er sollte nur nicht das erste und einzige Kriterium sein. Wie wir es unseren Gewerbekunden sagen: „Eine Betriebshaftpflicht, die im entscheidenden Moment sagt: ‚Das ist leider nicht mitversichert‘, war vorher vielleicht günstig – aber eben nicht gut.“
Der Unterschied zwischen zwei Tarifen zeigt sich selten im Beitrag, sondern in Ausschlüssen, Höchstgrenzen einzelner Bausteine und in der Frage, welche Tätigkeiten mitversichert sind. Diese Stellen lesen wir vor dem Abschluss, nicht erst im Schadenfall.
Ein Betrieb sieht nach drei Jahren anders aus als am Tag des Antrags: Mitarbeiter kommen dazu, der Umsatz steigt, neue Leistungen kommen ins Angebot. Der Vertrag bleibt unverändert, solange ihn niemand anfasst. Deshalb rechnen wir jeden Vertrag einmal im Jahr auf Preis und Leistung durch und informieren Sie über das Ergebnis. Ergibt der Vergleich ein besseres Angebot, empfehlen wir den Wechsel. Passt der Vertrag, bleibt er.
Dann übernehmen wir die komplette Abwicklung mit dem Versicherer. Sie melden uns den Fall und schildern, was vorgefallen ist. Alle Unterlagen bekommen Sie sofort digital. Wir melden uns schnell zurück, meist innerhalb von Minuten, und das gilt auch, wenn ein Auftraggeber kurzfristig einen Versicherungsnachweis sehen will.
Dann müssen Sie nichts kündigen, um eine Einschätzung zu bekommen. Wir sehen uns die bestehende Police an, gleichen sie mit Ihren heutigen Tätigkeiten ab und sagen Ihnen, wo sie hält und wo nicht. Die Betreuung Ihrer Verträge können Sie auf uns übertragen, der bestehende Vertrag läuft dabei weiter.
Für die meisten Gewerbebetriebe ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben. In einzelnen Berufen und in Kammerberufen kann eine Versicherungspflicht gelten, und viele Auftraggeber verlangen vor der Vergabe einen Nachweis. Unabhängig davon haften Sie für Schäden, die Ihr Betrieb verursacht, mit dem Betriebsvermögen und je nach Rechtsform auch privat. Bei schweren Personen- oder hohen Sachschäden können erhebliche Kosten entstehen. Bei Einzelunternehmen kann auch das Privatvermögen betroffen sein; wie weit die persönliche Haftung reicht, hängt unter anderem von der Rechtsform und den Umständen ab. Ohne Betriebshaftpflicht bleibt dieses Risiko beim Unternehmen.
Die Betriebshaftpflicht schützt vor Schadenersatzansprüchen aus betrieblichen Personen- und Sachschäden sowie daraus folgenden Vermögensschäden. Eine Berufshaftpflicht ist auf die besonderen Risiken bestimmter Berufe zugeschnitten. Je nach Beruf umfasst sie auch reine Vermögensschäden. Für Fehler in Beratung, Planung oder Berechnung kann deshalb eine entsprechende Vermögensschadendeckung erforderlich sein.
Schäden, die Ihre Mitarbeiter bei betrieblichen Tätigkeiten verursachen, sind über die Betriebshaftpflicht des Unternehmens in der Regel gedeckt. Ob Aushilfen, Praktikanten, Leiharbeitnehmer oder eingesetzte Subunternehmer eingeschlossen sind, unterscheidet sich je nach Bedingungen. Die Zahl der Mitarbeiter und die Lohnsumme gehen meist in die Beitragsberechnung ein. Wächst Ihr Team, sollte das dem Versicherer gemeldet werden, damit Angaben und Schutz zusammenpassen.
Nicht versichert sind in der Regel Schäden an eigenen Sachen, vorsätzlich herbeigeführte Schäden und die Nacherfüllung der eigenen Arbeit. Haben Sie eine Leistung mangelhaft erbracht, zahlt die Betriebshaftpflicht nicht die Nachbesserung selbst, sondern die Schäden, die daraus bei Dritten entstehen. Schäden durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen laufen über eine eigene Versicherung. Weitere Ausschlüsse und Begrenzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Bedingungswerk.
Neue Tätigkeiten, deutlich veränderte Umsätze und zusätzliche Mitarbeiter gehören gemeldet. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Angaben im Vertrag. Nehmen Sie ein Geschäftsfeld dazu, das dort nicht steht, kann dieser Bereich im Schadenfall ohne Deckung sein. Je nach Tarif gibt es Regelungen zur Vorsorge für neue Risiken, die zeitlich und betraglich begrenzt sind. Wir fragen solche Veränderungen bei der jährlichen Prüfung ab.
Sie schicken uns die bestehende Police und beschreiben, was Ihr Betrieb heute tatsächlich macht. Wir gleichen beides ab, sehen uns Deckungssummen, mitversicherte Tätigkeiten und Ausschlüsse an und holen Vergleichsangebote ein. Danach wissen Sie, ob Ihr Vertrag zu Ihrem Betrieb passt und was ein Wechsel bringen würde. Alle Unterlagen dazu bekommen Sie digital, Ihre Daten bleiben bei uns geschützt.
Sie wissen, was in Ihrem Betrieb täglich passiert. Wir wissen, welche Formulierungen im Bedingungswerk darüber entscheiden, ob ein Schaden bezahlt wird. Schreiben Sie uns, welche Leistungen Sie anbieten und welchen Vertrag Sie heute haben.
Solange niemand nachrechnet, läuft eine bestehende Police unverändert weiter, auch wenn Ihr Betrieb längst weiter ist.